Grundsätzlich gilt: Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie immer wissen, wie es um Ihre Finanzen steht. Dennoch machen viele Gründerinnen und Gründer gerade in der Anfangsphase den Fehler, sich nicht ausreichend mit ihren Einnahmen und Ausgaben zu beschäftigen. Recht schnell kann es gerade beim Start dann zu einer finanziellen Schieflage kommen, wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen und planen sollen, Ihre Zahlungsfähigkeit sicherstellen und Ihre Rentabilität, also die Gewinne oder Verluste Ihres Unternehmens ermitteln können.
Die Buchführung hält Ihre Einnahmen und Ausgaben fest. Ist Ihre Buchführung auf aktuellem Stand, können Sie jederzeit ermitteln, wie Ihre aktuelle finanzielle Situation aussieht. Es gibt zwei Arten der Buchführung: Einerseits die einfache Buchführung für Kleinunternehmen sowie die doppelte Buchführung für buchführungspflichtige Unternehmen sowie Kaufleute.
Eine Pflicht zur doppelten Buchführung, also zur Anfertigung einer Jahresanfangs- und Jahresendbilanz besteht, wenn Sie als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind oder wenn Ihr Umsatz 500.000 € im Jahr übersteigt oder Sie mehr als 30.000 € Gewinn erzielen. Wenn Sie unterhalb dieser Grenzen bleiben, genügt eine Einnahmeüberschussrechnung.
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